Heilfürsorge
Stand 04/2024
Soldatinnen und Soldaten dürfen sich in einer Privatpraxis psychotherapeutisch behandeln lassen. Sie müssen lediglich zum ersten Termin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/BW/0218) vom Truppenarzt mitbringen. Hiermit können die ersten probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Angehörige der Landespolizei, Bundespolizei und der Berufsfeuerwehr Sachsen dürfen sich ebenfalls zur psychotherapeutischen Behandlung an private Psychotherapiepraxen wenden. Bitte bringen Sie als Nachweis Ihren Dienstausweis zur ersten Sitzung mit.